Verkehrsrecht

Neuerungen im Strassenverkehr ab 1. März 2024

Per 1. März 2024 treten weitere Neuerungen im Strassenverkehr in Kraft.

Ab 1. März 2024 gilt neu:

Neuerungen bei Sehtest und verkehrsmedizinischen Untersuchungen

Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss ab 1. März 2024 keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Das gilt auch für Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft.

Wer 75 Jahre und älter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellt, muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 65 Jahren.

Neuerungen bei Führerausweisentzug

Während eines Entzuges des Lernfahr- oder des Führerausweises kann neu keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die - wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen - hätte entzogen werden müssen.

Neuerung bei Dauer der praktischen Führerprüfung (Kategorie A und B)

Die praktischen Prüfungen für die Kategorie A und B müssen neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Verkehr gefahren werden.