Was will und kann die Richtlinie 7?
Die Richtlinie 7 der asa gibt – wie schon ihr Name sagt – eine Richtung vor. Sie dient dazu, dass die Prüfungsabnahme und die Beurteilung möglichst einheitlich erfolgen. Es wird aber immer der Einzelfall beurteilt und es können nie alle Elemente der Fahrausbildung geprüft werden.
Jährlich werden in der Schweiz rund 80’000 praktische Führerprüfungen abgenommen. Sie stehen am Ende einer hoffentlich guten Vorbereitung – optimalerweise durch eine seriöse Fahrschule und eine erfahrene Fahrbegleitung (z.B. die Eltern), die möglichst viel praktische Fahrübung in der Vorbereitungsphase ermöglichen.

Art. 22 Abs. 1 VZV
Mit der praktischen Führerprüfung stellt der Verkehrsexperte fest, ob der Gesuchsteller fähig ist, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu führen.
Diese Aufgabe gliedert sich in vier Phasen. Zuerst wird das Verhalten der zu prüfenden Person beobachtet, die Beobachtungen werden festgestellt und bewertet. Am Schluss steht der Entscheid, ob die Prüfung bestanden ist.
Was ist die Richtlinie 7?
Die Richtlinie 7 der asa konkretisiert die rechtlichen Grundlagen für die Führerprüfung. Sie ist eine Hilfestellung für die Verkehrsexpertin / den Verkehrsexperten und bildet die Grundlage für eine einheitliche Prüfungsabnahme und eine einheitliche Beurteilung.
Daraus zu schliessen, dass alle Prüfungen gleich ablaufen, ist weder möglich noch das Ziel der Richtlinie. Es muss immer der Einzelfall beurteilt werden. Keine Prüfung ist gleich – es kann und wird nie alles lückenlos geprüft werden. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Ausbildung. Wir erwarten, dass die zur Prüfung angemeldeten Personen vollständig ausgebildet sind – auch wenn z.B. nicht alle Manöver an einer praktischen Prüfung geprüft werden können.
Die Richtlinie gibt – wie schon ihr Name sagt – eine Richtung vor. Sie ist keine Weisung, die in allen Punkten an jeder Prüfung umgesetzt werden muss. Das ist weder möglich noch sinnvoll.
Praktische Führerprüfung
Während der praktischen Prüfung soll beurteilt werden, ob jemand auch in schwierigen Situationen in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen (Art. 22 VZV). Die praktische Prüfung ist also keine zweite Theorieprüfung, bei der theoretische Fragen beantwortet werden müssen. Die Anwendung der Kenntnisse steht im Fokus. Prüfungsbereite Personen müssen z.B. Vortrittssituationen während der Fahrt korrekt lösen, unterschiedliche Lichtsignale richtig interpretieren, Signalisationen erkennen und Assistenzsysteme selbständig und sinnvoll nutzen und anwenden können.
Aus meiner Sicht braucht es keine zusätzlichen Fragen zu den genannten Themen während der praktischen Prüfung. Die Verkehrsexpertin / Der Verkehrsexperte erkennt, ob die Kenntnisse vorhanden sind und richtig angewendet werden – oder eben nicht.
Rückweisung zur Theorieprüfung
In der letzten Ausgabe des L-JOURNAL wurde gefordert, dass die Verkehrsexpertinnen und Verkehrsexperten den Art. 22 Abs. 4 der VZV vermehrt anwenden sollen – die Anordnung einer neuen Basistheorie-Prüfung.
Ich hoffe sehr, dass damit nicht gemeint ist, dass wir von Fahrschulen zur praktischen Prüfung angemeldete Personen zurückweisen sollen. Wenn dem so wäre, dann wären diese schlicht nicht genügend ausgebildet an die Prüfung gekommen. Die praktische Umsetzung der theoretischen Kenntnisse auf die Strasse ist der Kern der Hauptschulung. Während der praktischen Prüfung müssen prüfungsbereite Personen z.B. die Vortrittsregeln anwenden – auch bei höherer Geschwindigkeit. Und wenn dieses Wissen nicht genügend vorhanden ist, müssen sie es mit einer Fahrschule erarbeiten.
Eine seriöse Ausbildung im Bereich der Hauptschulung ist ohne theoretische Kenntnisse unmöglich. Das war auch in früheren Zeiten mit den Prüfungsfragebogen nicht anders. Kern der Hauptschulung ist die Adaption der Basistheorie ins fahrende Auto – in den dynamischen Verkehr.
Art. 22 Abs. 4 der VZV ist aus meiner Sicht nur ein «Notausgang». Wenn wir diesen Artikel bei Fahrschulen tatsächlich anwenden müssten, dann wäre in der Ausbildung einiges schiefgelaufen.
Auto: Peter Kyburz ist Präsident der Kommission Führerprüfung der asa, Verkehrsexperte / ehemaliger Fahrlehrer.
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