Optimierung der Fahrausbildung

L-drive Schweiz schlägt Massnahmen vor

Die Regionalverbände von L-drive Schweiz haben Massnahmenvorschläge zur Optimierung der Fahrausbildung (Kat. A und B) verabschiedet.

Seit Mitte August haben Fahrlehrer:innen an Workshops darüber beraten, wie die im Zuge von Opera-3 neu aufgegleiste Fahrausbildung optimiert werden könnte. Im Sinne einer «Zusammenfassung der Workshops» haben die Vertreter:innen der Regionalverbände/Sektionen jetzt Massnahmenvorschläge verabschiedet:

Anpassungen Kategorie B

Der Erwerb des Lernfahrausweises (LFA) soll weiterhin ab 17 Jahren möglich sein, wobei die Prüfung frühestens mit 18 Jahren absolviert werden darf. Dies gibt den Jugendlichen die Wahlmöglichkeit und mehr Flexibilität. Eine 1-jährige Lernphase wäre damit nicht zwingend, aber möglich.

Die Lernphase muss besser strukturiert werden. Zudem muss die Prüfung der Basistheorie wie beim Kurs über die Verkehrskunde grundsätzlich überarbeitet werden.

Lernfahrer:innen sollen bis zu zwei private Begleitpersonen mit einwandfreiem Leumund (keine strafrechtlich relevanten Verstösse gegen das Strassenverkehrsrecht) auswählen können. Diese sind mindestens 26 Jahre alt und seit fünf oder mehr Jahren im Besitz eines gültigen unbefristeten Führerausweises der Kat. B. Die Laienbegleiter:innen werden im LFA der Neulenkenden eingetragen.

Laienbegleiter:innen müssen vor der ersten Fahrt eine Einführung bei einer/einem Fahrlehrer:in ihrer Wahl absolvieren, mit der/dem sie sich während der Lernphase regelmässig aktiv austauschen.

Anpassungen Kategorie A

Für die Kategorie A1 15-Jährige (in EU: AM) ist ein 8-stündiger PGS-Kurs vorzusehen, welcher ebenso für Fahrer:innen von «schnellen E-Bikes»/Motorfahrrädern zu absolvieren ist. Dieser darf nicht für die nächsthöheren Kategorien (A1, A35) angerechnet werden.

Die Kategorie A1 16- und 17-Jährige ist auf maximal 8 kW Spitzenleistung zu beschränken (auch bei Elektrofahrzeugen). Ab 18 Jahren sollen 11 kW zulässig sein.

Die (bestehende) praktische Grundschulung für Motorradfahrer:innen (PGS) von 12 Stunden ist beim erstmaligen Erwerb der Führerausweis-Kategorie A1 und A beschränkt (Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg, Mindestalter 18 Jahre) einmalig zu absolvieren.

Die PGS muss beim Übergang von der Kategorie A1 16 auf A35 (in der EU: A2) und A35 auf A mit einer 6-stündigen Kompetenzausbildung bei einer/einem Motorradfahrlehrer:in Kategorie 4 ergänzt werden. Der/die Fahrlehrer:in hat die Kompetenzausbildung zu bestätigen.

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