Seit 2021 können 17-Jährige mit der praktischen Fahrausbildung beginnen. Im Gegenzug müssen Junglenker:innen bis zum 20. Altersjahr vor der Prüfung eine einjährige Lernphase durchlaufen. So können die Jugendlichen vor der Prüfung mehr Fahrpraxis sammeln, wodurch die Verkehrssicherheit erhöht wird.
Der Haken an der ganzen Sache: Junglenker:innen nutzen das Jahr kaum, um mehr (privat) zu fahren. 3'000 Kilometer wären gemäss Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU ideal.
«Der Beginn der Lernphase wird aufgeschoben oder mehrfach unterbrochen. Somit trägt diese Änderung kaum zur Steigerung der Verkehrssicherheit bei», findet Andri Silberschmidt. Der FDP-Nationalrat sieht in der Regel deshalb eine klare Diskriminierung für die Altersgruppe der 18- bis 20-Jährigen. «Das ist reine Schikane und ein Fehler des Bundesrats», liess er sich in 20 Minuten zitieren.
Andri Silberschmidt-Buhofer hat deshalb in der Dezembersession eine Motion lanciert:
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verkehrszulassungsverordnung dahingehend zu ändern, dass der Erwerb des Lernfahrausweises (LFA) zwar weiterhin ab 17 Jahren möglich ist, die Prüfung mit Ausnahme von Art. 6 Abs. 2 VZV frühestens mit 18 Jahren absolviert werden darf.
Unterstützung erhält er von Nationalratsmitgliedern der Mitte und der SVP. Sie alle fordern eine Aufhebung der einjährigen Wartezeit für 18- bis 20-Jährige. Zudem haben die Politiker:innen eine Petition «lernfahrfrist-nein.ch» lanciert. Diese wurde bis Mitte Februar von rund 7'500 Personen unterzeichnet.

«Mehr Fahrpraxis – mehr Sicherheit!» – die Grundidee der seit 2021 geltenden VZV-Bestimmungen für das Fahren mit 17 und die einjährige Lernphase ist gut. Die Praxis ist jedoch eine andere: Ein kleiner Teil der Fahrschüler:innen absolviert seit der Änderung der Bestimmungen regelmässig Fahrlektionen bis zur Prüfung. Viele vereinbaren während der ersten Monate Fahrlektionen und pausieren dann bis das obligatorische Jahr erfüllt ist. Pünktlich zum 18. Geburtstag soll es zur Prüfung gehen. Und: Die Gruppe der Fahrschüler:innen, die intensiv in Begleitung der Eltern Lernfahrten absolviert und viele Kilometer zurücklegt, meldet sich oft einen Monat vor Erreichen des 18. Altersjahres. Diese Situation verunmöglicht eine seriöse Ausbildung der Kandidat:innen, zumal «privat eingeübte Marotten» ausgebügelt werden müssen.
Fazit: Fahren mit 17 und die einjährige Lernphase leiden unter «Kinderkrankheiten». Korrekturen sind angezeigt!
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