Normen im Signalisationswesen

Teilrevision Signalisationsverordnung - Stellungnahme

Der Bundesrat hat im Mai 2020 beschlossen, dass er im Signalisationswesen keine konkreten technischen Normen von privatrechtlichen Organisationen mehr für rechtsverbindlich erklären will. Die wichtigsten Inhalte dieser Normen sollen deshalb ins Bundesrecht überführt werden. L-drive Schweiz hat zum Vorschlag mehrheitlich zustimmend Stellung bezogen.

L-drive Schweiz ist mit der Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; der neuen Verordnung des UVEK über die Wegweisung bei Anschlüssen und Verzweigungen auf Autobahnen und Autostrassen; der neuen Verordnung des UVEK über die besonderen Markierungen sowie der Änderung der Ordnungsbussenverordnung  mit ein paar Ausnahmen einverstanden.

Ebenfalls einverstanden ist die Dachorganisation der Schweizer Fahrlehrer:innen mit der Verordnung des UVEK über die besonderen Markierungen, der Verordnung des UVEK über die Wegweisung bei Anschlüssen und Verzweigungen auf Autobahnen und Autostrassen, sowie der Ergänzung des Anhangs 1 E-OBV bezüglich des unzulässigen Rechtsvorbeifahrens (Ziff. 314.4). Diese Präzisierung schafft ein wenig Klarheit.

Stellungnahme L-drive Schweiz

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Stellungnahme SSV OBV.pdf
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