Maskenpflicht in Fahrzeugen und in Innenräumen, 3G-Zertifikatspflicht an obligatorischen Kursen

Der Schweiz. Fahrlehrerverband SFV hat das Branchen-Schutzkonzept den neuen Vorgaben entsprechend angepasst. Die neue Version ist ab Montag, 20. Dezember 2021 gültig.

Dieses neue Schutzkonzept ist ab Montag anwendbar. Es richtet sich nach den vom Bundesrat verfügten Massnahmen, wobei für Kurse (Aus- und Weiterbildungen) mit Ausnahme der freiwilligen Weiterbildungen (2G) weiterhin die Zertifikatspflicht 3G (und nicht die strengere 2G-Regel) gilt. Gemäss Art. 19a Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie gilt nämlich für alle behördlich angeordneten Weiterbildungen, eidgenössische Berufsprüfungen sowie für vorbereitende Kurse für eidgenössische Prüfungen 3G.

Sämtliche obligatorischen Kurse (Aus- und Weiterbildungen im Strassenverkehr) haben eine gesetzliche Grundlage, weshalb sie als behördliche Anordnung zu interpretieren sind. Diese auf ein Impf- oder Genesungszertifikat (2G) zu beschränken, würde nach Auffassung des SFV wesentliche Grundrechte verletzen.

Die Zertifikatspflicht (ob 3G und/oder 2G) kommt zudem nicht für Kursleitende zur Anwendung, da dies einem Berufsverbot gleichkäme. Kursveranstalter können das Zertifikat jedoch prophylaktisch (wie auch 2G+) einführen.

Im praktischen Fahrunterricht gilt zudem keine Zertifikatspflicht, jedoch wieder (wie generell in Innenräumen) eine Maskentragpflicht.