
Ist Online-Fahrlehrerausbildung zulässig?
Das Angebot für eine Online-Fahrlehrerausbildung sorgt aktuell unter Fahrlehrer:innen für Gesprächsstoff. Ist eine Online-Fahrlehrerausbildung überhaupt legitim und was macht die QSK?
Im Web wird aktuell ein Angebot für eine Online-Ausbildung zur/zum Fahrlehrer:in der interessierten Kundschaft schmackhaft gemacht. Und das sorgt für Wirbel in den Fahrlehrer-Chats. Viele Fahrlehrer:innen kritisieren, dass eine billige Schnellbleiche dem Berufsstand schadet und die Berufsqualität vermehrt zu Grunde richtet. Und es kommen Fragen auf:
Haben das Staatssekretariat für Bildung, Forschung & Innovation SBFI und/oder die Qualitätssicherungskommission QSK dieser Online-Ausbildung zugestimmt? Und: Unternimmt die QSK etwas gegen die Online-Ausbildung?

Fakt ist: Die Qualitätssicherungskommission QSK Berufsbild Fahrlehrer:in ist für die Umsetzung der Prüfungsordnung verantwortlich. Sie führt die eidg. Berufsprüfungen durch und überprüft die Qualität der Modulabschlüsse. Eidgenössische Prüfungen sind demnach outputorientierte Bildungsgefässe. Am Prüfungstag zeigen die Kandidierenden, ob sie die Anforderungen für den angestrebten Beruf erfüllen.
Es ist nicht Aufgabe der QSK, die Ausbildungslehrgänge selbst und im Einzelnen zu überprüfen und diese zu regulieren. Hierzu fehlt (leider) eine rechtliche Grundlage, zumal dies auch ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit (der Modulanbieter) wäre. Ein solcher bedarf zwingend einer gesetzlichen Grundlage, muss verhältnismässig sein oder im überwiegenden öffentlichen Interesse sein. Das Berufsbildungsgesetz bietet in seiner heute geltenden Form keine gesetzliche Grundlage, damit die QSK diesbezüglich aktive werden könnte.

Welche Handhabung hat die QSK?
Untätig ist die QSK dennoch nicht. Denn Tatsache ist auch: Die Qualität der eidg. Berufsprüfung Fahrlehrer:in soll hochgehalten werden. Um dies gewährleisten zu können steht der QSK das Instrument der Überprüfung der Qualität der Modulzertifikate (Konzepte der Kompetenznachweise) zur Verfügung. Will heissen: Die Modulanbieter und deren Ausbildungskonzepte werden regelmässig überprüft, wobei die Qualität der eidg. Berufsprüfung laufend optimiert werden soll.
Will heissen: In den nächsten Monaten werden die Beurteilungskriterien für die Qualitätskontrolle überarbeitet. Diese sollen sich noch mehr auf die praktischen Handlungskompetenzen der Fahrlehrer:innen konzentrieren. Die Kriterien fordern von Fahrlehrer:innen ein situatives und kundengerechtes Handeln.
Es ist zu bezweifeln, dass diese Handlungskompetenzen vorwiegend online erlernt werden können. Im Online-Unterricht können allenfalls theoretische Grundlagen erlernt werden. Für eine praktische Anwendung, insbesondere für die Anwendung und Umsetzung von Methoden, Vorgehensweisen, Lern- und Kommunikationsformen, -mittel und -modelle sowie auch für die Reflexion braucht es jedoch zwingend eine praktischen Betreuung und Begleitung von angehenden Fahrlehrer:innen. Somit sind Präsenzveranstaltungen unerlässlich.
Unter dieser Prämisse wird auch der vorliegende Fall geprüft werden: Die QSK will hierfür nicht den Entscheid zur Beschwerde gegen die neue Prüfungsordnung abwarten. Aufgrund dieser Verzögerung sollen stattdessen sehr rasch die Konzepte zu den Kompetenznachweisen der Module, welche älter als drei Jahre sind, überprüft werden.