
Fahrlehrerverordnung: Bestimmungen werden angepasst
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die Revision der Fahrlehrerverordnung (FV) in Konsultation geschickt. Die geplanten Anpassungen werden von der Fahrlehrerschaft begrüsst.
Am 24. Mai 2022 hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Konsultation zur geplanten Revision der Fahrlehrerverordnung (FV) abgeschlossen. Jetzt ist es am Bundesrat, über die vom ASTRA erarbeitete Vorlage zu befinden, damit sie in Kraft treten kann.
Die vorgesehenen Anpassungen sind nicht zuletzt auch wegen der neuen Prüfungsordnung und der Revision des Berufsbildes notwendig. Die revidierte Fahrlehrerverordnung (FV) wird denn auch zahlreiche Verbesserungen bringen, sofern der Bundesrat diese absegnet.
Der Schweizerische Fahrlehrerverband SFV und die Fédération Romande des Écoles de Conduite FRE haben zusammen den Entwurf der Anpassungen intern geprüft. Sie unterstützen die geplanten Anpassungen.
Nicht einverstanden sind die Verbände mit der Aufhebung der Bewilligungspflicht für Fahrsimulatoren. Hierzu soll gleichzeitig die Verkehrszulassungsverordnung geändert werden.
Weitere Details zu den geplanten Anpassungen im «L-drive» vom Juni. (Foto: DRIVE Z)