Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat seine Verfügung «COVID-19: Massnahmen im Strassenverkehr» ergänzt. Dabei hat das ASTRA auch die Regelung betreffend abgelaufener Lernfahrausweise LFA angepasst.
Die Schweiz befindet sich in einer ausserordentlichen Lage. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Bestimmungen für den Strassenverkehr verfügt. Dies hat Auswirkungen für verschiedene Ausweise.
Der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Aktuell gelten sämtliche Bestimmungen der Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2). Der Betrieb von Fahrschulen fällt vollumfänglich unter das Verbot gemäss COVID-19-Verordnung 2, Art. 6.