Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die VKU-Weisungen anzupassen. Handlungskompetenzen sollen definiert und Lerninhalte angepasst werden.
Das BAG hat die Regeln bezüglich Weiterbildungen und COVID-19 präzisiert. Für alle Kurse der freiwilligen und obligatorischen Weiterbildung (WAB-Kurse, CZV und Fahrlehr-Weiterbildung) soll ab sofort eine Zertifikatspflicht (3G) gelten. Der Schweiz. Fahrlehrerverband SFV wird sein Schutzkonzept trotzdem nicht anpassen.
Die Fachgruppe Autofahrlehrer hat eine Überarbeitung des Verkehrskundeunterricht (VKU) an die Hand genommen. Geprüft wird auch, wie E-Learning mit dem Präsenzunterricht kombiniert werden kann.