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Fahrausbildung ab dem 11. Mai wieder erlaubt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Wichtig für die Fahrlehrer/-innen und Fahrschulen: Die Fahraus- und -weiterbildung ist mit Einschränkungen/Schutzmassnahmen ab dem 11. Mai 2020 wieder erlaubt.

Übergangsregelung für Anspruch auf Erwerbsersatz

Die Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 erfordert Anpassungen bei der Entschädigung des Erwerbsausfalls. Der Bundesrat hat den Anspruch der Selbständigerwerbenden, die ihre Betriebe am 27. April oder am 11. Mai wieder öffnen können, bis zum 16. Mai verlängert. Der Schweiz. Fahrlehrerverband SFV begrüsst diesen Schritt, fordert jedoch gleichzeitig klare Perspektiven für die Branche.

corosol.ch – Plattform lanciert

Unter Federführung der Fahrlehrerverbände haben verschiedene Partner unter dem Label «COROSOL- der Coronavirus Solidaritätsfonds» eine nicht-kommerzielle Plattform für Personalaustausch lanciert. Sie trägt dazu bei, dass Menschen und Branchen, die aktuell nicht tätig sein können, temporär arbeiten können. Getragen wird das Projekt auch von der ASTAG, dem TCS, Schweizerischen Post, Avenergy Suisse und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK).

Nachschulungen bei Verkehrsdelikten

Die Fahrlehrerorganisationen SFV und FRE sind gemeinsam an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates herangetreten: Sie fordern die Kommissionsmitglieder auf, der Parlamentarischen Initiative Grin folge zu geben.

Der SFV zur Revision der Fahrausbildung

Der Schweizerische Fahrlehrer-Verband SFV unterstützt die allgemeine Zielsetzung der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geleiteten Revision der Fahrausbildung (Projekt Opera-3). Er begrüsst namentlich die anvisierte Prüfungsorientierung der fahrerischen Grundausbildung, die strengere Ausgestaltung der Führerprüfungen und deren Fokussierung auf die fahrerischen Kompetenzen der angehenden Fahrzeuglenkenden. Er lehnt hingegen die sog. Vorgezogene Fahrausbildung und