
Fahren mit 17: Keine Regel ohne Ausnahme
Ab dem 1. Januar 2021 können Personen, die das 17. Altersjahr erreicht haben, Lernfahrten mit Personenwagen der Kat. B/BE durchführen. Für die Jahrgänge 2001 bis 2003 gelten besondere Bestimmungen.
Ab dem 1. Januar 2021 können Personen, die das 17. Altersjahr erreicht haben, Lernfahrten mit Personenwagen der Kat. B/BE durchführen. Für die Jahrgänge 2001 bis 2003 gelten besondere Bestimmungen.
Per 1. Januar 2021 treten zahlreiche Änderungen von Verkehrsvorschriften in Kraft. Der Schweiz. Fahrlehrer Verband SFV hat die Neuerungen nochmals zusammengefasst.
Das Bundesamt für Strassen ASTRA verlängert die Frist für den altrechtlichen Erwerb des Führerausweises Kat. A beschränkt bis zum 30. Juni 2021. Die Regelung gilt für all jene, die bis zum 1. Januar 2021 im Besitze eines gültigen Lernfahrausweises sind.
Ab 1. Januar 2021 ist der Direkteinstieg in die Kat. A unbeschränkt wie seit längerem schon bekannt – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – nicht mehr möglich. Dies hat nach der COVID-19-Pause zu einem Anstieg der Nachfrage nach PGS geführt. Es wird befürchtet, dass bei den Prüfungen Engpässe entstehen könnten. Der Schweiz. Fahrlehrer Verband SFV ist diesbezüglich seit längerem mit der asa und dem ASTRA in Kontakt. Eine Lösung zeichnet sich jetzt ab.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat seine Verfügung «COVID-19: Massnahmen im Strassenverkehr» ergänzt. Dabei hat das ASTRA auch die Regelung betreffend abgelaufener Lernfahrausweise LFA angepasst.