Ab dem 1. Januar 2021 können Personen, die das 17. Altersjahr erreicht haben, Lernfahrten mit Personenwagen der Kat. B/BE durchführen. Für die Jahrgänge 2001 bis 2003 gelten besondere Bestimmungen.
Per 1. Januar 2021 treten zahlreiche Änderungen von Verkehrsvorschriften in Kraft. Der Schweiz. Fahrlehrer Verband SFV hat die Neuerungen nochmals zusammengefasst.