Der Schweiz. Fahrlehrerverband SFV hat rechtzeitig zur nächsten Phase des «Restarts» den Anwendern die neue Version des Branchen-Schutzkonzeptes zugestellt. Dieses sieht neben den allgemeinen Schutzbestimmungen des Bundes (Hygiene- und Abstandsregeln) vor allem ein lückenloses «Contact Tracing» vor. Für den praktischen Fahrunterricht werden zudem Schutzmasken empfohlen.
Die Fahrschulen setzen mit dem revidierten Schutzkonzept ihre Verpflichtung nach Artikel 6 des Arbeitsgesetzes, alle erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ergreifen, sowie ihre Verpflichtung nach Art. 5, Abs. 6 der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19), wonach Ausbildungsstätten durch die Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzepts gewährleisten, dass das Übertragungsrisiko minimiert wird, vorbildlich um.
Für den praktischen Fahrunterricht auf Motorwagen (Kat. B, C und D inkl. Unterkategorien (sog. Lernfahrten gemäss Art. 15 SVG)) werden bei Lernfahrten im Fahrschulfahrzeug unter anderem folgende Schutzmassnahmen umgesetzt:
- Die Bedienelemente des Fahrschulfahrzeugs werden vor Antritt jeder Fahrt ordnungsgemäss desinfiziert.
- Für den praktischen Fahrunterricht (Art. 2 Bst. e der Fahrlehrerverordnung, FV) auf Motorwagen (Kat. B, C und D inkl. Unterkategorien) ist das Tragen von Hygieneschutzmasken empfohlen. Alternativ können andere Schutzmassnahmen (z.B. bauliche Schutzmassnahmen) umgesetzt werden, die jedoch in jedem Fall mit den kantonalen Vollzugsbehörden abzusprechen sind.
- Sofern keine Schutzmassnahmen ergriffen werden, sind die Personalien des Fahrschülers/der Fahrschülerin zu registrieren, so dass im Falle einer möglichen Infektion ein lückenloses «Contact Tracing» möglich ist.
Für den theoretischen Unterricht (Theoriekurse) in Gruppen wird mit organisatorischen und betrieblichen Massnahmen dafür gesorgt, dass der 2 Meter Abstand in den Theorielokalen gewährleistet ist. Alternativ können auch anderweitige Schutzmassnahmen (z.B. Schutzscheiben aus Plexiglas, Hygieneschutzmasken) umgesetzt werden. Sofern keine Schutzmassnahmen ergriffen werden, sind auch hier die Personalien der Kursteilnehmer zu registrieren, so dass im Falle einer möglichen Infektion ein lückenloses «Contact Tracing» möglich ist.