Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Wichtig für die Fahrlehrer/-innen und Fahrschulen: Die Fahraus- und -weiterbildung ist mit Einschränkungen/Schutzmassnahmen ab dem 11. Mai 2020 wieder erlaubt.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern:
- Demnach ist ab dem 11. Mai 2020 praktischer Fahrunterricht wieder erlaubt.
- Auch sämtliche Kurse (inklusive VKU/Nothelferkurse!) sind wieder zulässig. Für alle Kurse gilt jedoch, dass die Anzahl der anwesenden Personen (inkl. Kursleiter/Moderator) auf 5 Personen beschränkt werden muss.
- Für VKU gilt das Branchen-Schutzkonzept des SFV. Für Nothelferkurse müssen die Anbieter ein spezielles Schutzkonzept haben, welches das Branchen-Schutzkonzept des SFV ergänzt.
- Auch bei WAB-Kursen ist die Anzahl Teilnehmer auf 5 (inkl. Moderator) beschränkt. Voraussichtlich bis zum 8. Juni 2020 wird deshalb die Mindestanzahl Teilnehmer vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) ausser Kraft gesetzt.
Der weitere Verlauf der Epidemie wird entscheidend davon abhängen, wie gut die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Diese gelten nach wie vor. Die Lockerungsschritte werden mit Schutzkonzepten begleitet. Alle Betriebe und Einrichtungen müssen ein Schutzkonzept haben, das sich entweder auf ein Branchenkonzept oder auf die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abstützt.
Schweiz. Fahrlehrerverband begrüsst Kompromiss
Der Schweiz. Fahrlehrerverband SFV bergüsst den vom Bundesrat getroffenen Entscheid. Wenngleich innerhalb der Fahrlehrerschaft in den letzten Tagen auch Stimmen laut geworden waren, welche den Restart lieber noch länger hinausgeschoben hätten, so erachtet der SFV das gewählte Datum vom 11. Mai 2020 doch als «gutschweizerischen Kompromiss». Zahlreiche Fahrschulen (Fahrlehrer/-innen) haben sich angesichts des Arbeitsverbots nämlich auch zusehends mit existenziellen Problemen konfrontiert gesehen.
Vor allem ist dieser Schritt auch gesellschaftlich richtig, da die professionelle Fahrausbildung sehr wohl auch einen grossen Beitrag zur Unfallprävention und damit zur Volksgesundheit leistet.
Bestellung eines individuellen Schutzkonzeptes
Mit diesem Schutzkonzept soll das Übertragungsrisiko minimiert werden. Insofern muss in diesem Schutzkonzept dargestellt werden, wie die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG eingehalten werden sollen. Verantwortlich für die Erstellung der Schutzkonzepte ist jeder einzelne Betrieb. Eine Genehmigung der Konzepte durch kantonale oder Bundesstellen ist nicht vorgesehen. Für die Kontrolle sind die Kantone zuständig.
Der Schweiz. Fahrlehrerverband SFV hat ein detailliertes Schutzkonzept erarbeitet. Dieses erfüllt die Anforderungen/Bedingungen, welche das BAG/SECO gestellt haben.
Damit nicht jede Fahrschule / jede-r Fahrlehrer-in ein eigenes Schutzkonzept erstellen muss, kann dieses beim Schweiz. Fahrlehrerverband SFV bestellt werden. Die Bestellung kann ab sofort unter folgendem Link vorgenommen werden: https://forms.gle/r5oRpvxjqKreWUSc7