Noch kein definitiver Entscheid zum Fahrunterricht

Aufgrund der epidemischen Entwicklung hat der Bundesrat gestern ab dem 27. April die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus gelockert. Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Ausbildungsstätten wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gemäss den Erläuterungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) würden Fahrschulen und der praktische Fahrunterricht unter diesen Bereich fallen. Dieser Entscheid ist aber noch nicht abschliessend.

Der Bundesrat hat gestern ab dem 27. April die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus gelockert. Um Planungssicherheit zu schaffen, hat er auch bekannt gegeben, wie er die weiteren Lockerungsschritte bis Anfang Juni plant.

Für die Reihenfolge der Lockerungen hat der Bundesrat mehrere Risikofaktoren berücksichtigt:

▪ In der ersten Etappe lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen bei Einrichtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen.

▪ In der zweiten Etappe sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen.

▪ Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Ausbildungsstätten wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen.

Gemäss den Erläuterungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) würden Fahrschulen und der praktische Fahrunterricht unter diesen Bereich fallen: Ihre Tätigkeit wäre demnach bis zum 8. Juni 2020 verboten. Dieser Entscheid ist aber noch nicht abschliessend.

Der Schweiz. Fahrlehrerverband SFV hat den verschiedenen involvierten Bundesstellen bereits vergangene Woche (mit Datum vom 9. April 2020) einen vom Vorstand SFV erarbeiteten Vorgehensvorschlag für die Wiederaufnahme der Fahraus- und -weiterbildung unterbreitet. Dieser beinhaltet auch das jetzt vom Bundesrat geforderte Grobkonzept, wie die Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sich und ihre Kunden schützen müssen.

Auf Basis dieses Konzeptes des Schweiz. Fahrlehrerverbandes SFV werden das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) entscheiden, ob Fahrschulen ihre Tätigkeit nicht doch noch früher aufnehmen können.

▪ Der Schweiz. Fahrlehrerverband SFV wird seine Mitglieder umgehend informieren, wenn ein definitiver Entscheid gefallen ist.

▪ Für seine Mitglieder wird der Schweiz. Fahrlehrerverband SFV bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit ein entsprechendes Merkblatt / Muster-Schutzkonzept erstellen.

▪ Zudem wird der Vorstand SFV darüber diskutieren, ob der Verband für seine Mitglieder ein Schutzmaskenangebot organisieren soll und kann.