EVENT DATA RECORDER

Der unbekannte Mitfahrer – ab Juli 2024 obligatorisch

Der Event Data Recorder registriert Fahrdaten im Auto, speichert sie aber nur bei einem Unfall ab. Die Daten dürfen bei unklarem Unfallhergang im Auftrag der Staatsanwaltschaft ausgelesen werden. Das entlastet korrekt fahrende Fahrzeuglenkende, fördert aber auch Fahrfehler zutage.

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Mitfahrer im Auto, den Sie gar nicht kennen. Er sammelt Daten über Sie – wie stark Sie beschleunigen, wie Sie lenken, bremsen und wie hoch Sie den Motor drehen lassen. Er speichert diese Daten nur, wenn ein Unfall geschieht. Wenn nicht, wird der Speicher laufend überschrieben. Dieser bis anhin eher unbekannte Mitfahrer heisst Event Data Recorder (EDR) oder «Ereignisbezogene Datenaufzeichnung» und wird ab Juli 2024 obligatorisch in jedem Neuwagen verbaut.

Digitale Spuren unterstützen die Unfallanalyse

Mit diesem Obligatorium (Verordnung (EU) 2019/2144) erhofft sich die EU detailliertere Daten für die Unfallanalyse. Die Daten dürfen keine Rückschlüsse auf den Fahrer oder die Fahrerin des Autos zulassen. Bei Unfallaufnahmen erfolgt die Identifikation aber trotzdem: Die Polizei muss alle Beweismittel sichern. Dazu gehören nicht nur die sichtbaren Spuren an der Fahrbahn, der Umgebung und an den Unfallfahrzeugen, sondern auch die digitalen Spuren. Die Daten des EDR liefern wertvolle Hinweise über Geschwindigkeit, Lenkwinkel, Fahrpedalstellung und zeigen, ob gebremst wurde oder nicht. Auch Motordrehzahl, Gurtschlosszustände und Airbag-Auslösungen werden registriert.

Der ereignisbezogene Datenrecorder wird meistens im Airbag-Steuergerät eingebaut. Oft wird er als «Blackbox» bezeichnet. Er unterscheidet sich aber klar von den in der Luftfahrt verwendeten Aufzeichnungsgeräten, da er nur im Falle eines Unfalles Daten abspeichert. Doch was gilt als Unfall? Der EDR registriert einen Unfall, wenn der Gurtstraffer oder der Airbag ausgelöst wird oder eine massive Geschwindigkeitsänderung gemessen wird, die mittels Vollbremsung nicht zu erreichen ist. Ist dies der Fall, speichert der EDR die Fahrdaten der letzten fünf Sekunden vor und 250 Millisekunden nach dem Ereignis ab.

EDR erfasst keine Gewohnheiten

Die Daten verbleiben auch nach einem Unfall vorerst im Fahrzeug, bis sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft von einem Sachverständigen ausgelesen werden. Dies ist nur mit einem speziellen Auslesegerät möglich. Der EDR übermittelt niemals Daten via Mobilfunk. In Bezug auf die Privatsphäre ist der EDR wenig eingreifend: Er erfasst keine Gewohnheiten des Fahrers oder der Fahrerin und auch Audio- oder Videodaten speichern der Event Data Recorder nicht ab.

Bei einem Unfall ist immer die Frage zu klären, wer ihn verursacht hat. Wer aufmerksam, verkehrsregelkonform und mit einem verkehrssicheren Auto fährt, muss den EDR nicht fürchten: EDR-Daten können Fahrerinnen und Fahrer bei einem Unfall entlasten. Sind allerdings Fahrfehler Ursache für einen Unfall, so wird der EDR diese sichtbar machen.

 

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